VEREIN KAMERUNISCHER INGENIEUR UND INFORMATIKER
BEZIRKSVEREIN BERLIN e.V.
SATZUNG
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Verein Kamerunischer Ingenieure und Informatiker, Bezirksverein Berlin“ (im Folgenden abgekürzt: BV). Der BV hat seinen Sitz in Berlin.
- Der BV ist eine regionale Gliederung des Vereins Kamerunischer Ingenieure und Informatiker (im Folgenden abgekürzt: VKII e.V.). Die Satzung und die Geschäftsordnung des VKII sind bindend für den BV, soweit diese ihn betreffen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Zugehörigkeit eines Bezirksvereins zu anderen Organisationen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vorstands des VKII.
- Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
§2 Zweck
- Der BV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
- Zweck des BV ist die Förderung der Bildung.
- Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
- Vortragsveranstaltungen
- Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen, technisch-wissenschaftlichen Vereinigungen, Institutionen im Ausbildungsbereich sowie anderen Institutionen
- die Pflege der Gemeinschaftsarbeit zur Förderung des fachlichen Erfahrungsaustausches und des allgemeinen technischen Fortschritts
- die Mitwirkung im Bildungswesen, insbesondere bei der Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung.
- Der BV ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des BV. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des BV fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Mittel
Dem Bezirksverein stehen folgende Mittel zur Verfügung:
- Beitragsanteile der Mitglieder,
- Zuwendungen und Schenkungen,
- Vermögen und seine Erträge,
- Förderungen,
§4 Mitgliedschaft
- Mitglied des BV kann jede juristische und natürliche Person werden, die sich an keinerlei Handlungen beteiligt hat oder beteiligt, die den Interessen oder Zielen des BV entgegengesetzt sind oder Schädigungen von Vereinsmitgliedern zum Ziel führt., sowie Mitglieder des VKII, die ihren Wohnsitz im Bezirk oder in der Umgebung des BV haben oder ihre Tätigkeit dort ausüben.
- Bei natürlichen Personen, ergänzt sich die Mitgliedschaft nach dem Status mit dem
Präfix Junior (für Studierende) und Senior (Erwerbstätige)
- Kandidierende Doktoranden und Doktoranden werden als Senior-Mitglied betrachtet.
- Die Mitgliedschaft kann durch einfache Beitrittserklärung beim Vorstand des BV oder des Bundesvereins erworben werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, bei dem der Antrag erstellt wurde. Bei Ablehnung eines Antrags erteilt der Vorstand dem Bewerber eine schriftliche Erklärung unter Angabe der Gründe.